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Für Ausbilder*innen

Hier sammeln wir häufige Fragen und Antworten für Ausbilder*innen an der RUB. 

Sie sind in den alltäglichen Betrieb der Installation, Konfiguration und Wartung von Rechnersystemen und -netzen eingebunden. Sie beschäftigen sich u. a. mit einfachen Programmiertätigkeiten und erledigen Servicetätigkeiten für Mitarbeiter*innen oder Studierende. Ebenso kennen sie die im Rahmen ihrer Tätigkeit anstehenden Geschäfts- und Leistungsprozesse. IT-Systemelektroniker*innen sind außerdem Elektro-Fachkräfte (VDE).

Bei der Auswahl der einzustellenden Auszubildenden wird der Abschluss der Fachoberschulreife ("Mittlere Reife") vorausgesetzt. Außerdem sollten die Bewerber*innen über mindestens befriedigende Noten in Deutsch, Englisch, Mathematik und einer Naturwissenschaft verfügen. Weitere Kriterien wie Belastbarkeit, Konzentrationsvermögen, räumliches Denken etc. werden in einem computergestützten Eignungstest bewertet.

Jede*r Ausbilder*in such sich in der Regel seinen/ihren Wunschkanditaten aus. Die Bewerbungsgespräche der angehenden Fachinformatiker*innen und IT-Systemelektroniker*innen werden gemeinsam mit allen Ausbilder*innen durchgeführt. Ein erster Stresstest für die Bewerber*innen - aber aufschlussreich für alle Beteiligten.

Neben dem Berufsschul- und Werkunterricht findet die Ausbildung am Lehrstuhl oder in der Einrichtung statt, welche die/den Auszubildende* n eingestellt hat. Können spezielle Ausbildungsinhalte nicht abgedeckt werden, können Auszubildende auch in anderen Bereichen hospitieren.

Grundsätzlich darf jeder, der über ein geeignetes fachliches und pädagogisches Hintergrundwissen verfügt, ausbilden. Voraussetzung sind eine einschlägige Berufsausbildung (z. B. Fachinformatiker*in, IT-Systemelektroniker*in, Techniker*in, Math. TA etc.) oder ein entsprechendes Studium sowie mehrjährige Berufserfahrung. Die der IHK benannten Ausbilder*innen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Ausbildung. Selbstverständlich können sie die tatsächliche Ausbildungstätigkeit an geeignete Kolleg*innen oder Mitarbeiter*innen delegieren.

Der Werkunterricht dient der Vermittlung der Grundlagen der Ausbildungsberufe und spiegelt die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans wider.

Alle Ausbilder*innen beteiligen sich reihum am Unterricht, zweckmäßigerweise bei den Themen, in denen sie Expert*in sind - oder sie bitten eine*n Kolleg*in. Werkunterricht ist Unterricht und keine Vorlesung! Im Vordergrund sollte daher das gemeinsame Erarbeiten von Inhalten stehen. Da Fachinformatiker*innen auch auf dem Schulungssektor tätig sind, werden den Auszubildenden auch Referate und später sogar ganze Unterrichtseinheiten übertragen.

Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung. Diese wird aus zentralen Mitteln aufgebracht und geht nicht zu Lasten des Fakultäts- oder Lehrstuhletats. Außerdem erhalten die ausbildenden Einrichtungen laufende Mittel, aus denen z. B. Arbeitsmittel bezahlt werden.

Zunächst (natürlich) mehr Arbeit, schließlich will der/die Auszubildende ausgebildet werden. Mit zunehmender Selbständigkeit der Auszubildenden aber auch Entlastung in der alltäglichen Arbeit, denn das Erlernte will ja angewendet werden.